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   LAG Niedersachsen, 18.05.2011 - 17 SaGa 1939/10   

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LAG Niedersachsen, 18.05.2011 - 17 SaGa 1939/10 (https://dejure.org/2011,15514)
LAG Niedersachsen, Entscheidung vom 18.05.2011 - 17 SaGa 1939/10 (https://dejure.org/2011,15514)
LAG Niedersachsen, Entscheidung vom 18. Mai 2011 - 17 SaGa 1939/10 (https://dejure.org/2011,15514)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de

    Unterlassungsanspruch der Gewerkschaft gegen den Arbeitgeber aus einem Standort- und Beschäftigungssicherungsvertrag im Bezug auf die Übertragung eines Betriebsteils

  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    § 613a BGB; § 1 TVG
    Gewerkschaft hat im Falle eines Standortsicherungsvertrags einen Anspruch auf Unterlassung einer beabsichtigten Übertragung eines Betriebsteils auf eine neu gegründete Tochtergesellschaft gemäß § 613a BGB; Unterlassungsanspruch einer Gewerkschaft im Falle eines ...

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Gewerkschaft hat im Falle eines Standortsicherungsvertrags einen Anspruch auf Unterlassung einer beabsichtigten Übertragung eines Betriebsteils auf eine neu gegründete Tochtergesellschaft gemäß § 613a BGB; Unterlassungsanspruch einer Gewerkschaft im Falle eines ...

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Eilantrag der Gewerkschaft auf Unterlassung einer Betriebsteilübertragung bei Investitionsverpflichtung der Arbeitgeberin aufgrund eines Standort- und Beschäftigungssicherungsvertrages

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
  • juris (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (9)

  • BAG, 15.04.2008 - 9 AZR 159/07

    Altersteilzeit - Konkurrenz von Firmen- und Verbandstarifvertrag - Bezugnahme auf

    Auszug aus LAG Niedersachsen, 18.05.2011 - 17 SaGa 1939/10
    Da es sich um die Wahl eines rechtlichen Instruments der Vertragsparteien handelt, sind die Grundsätze der Vertragsauslegung gemäß §§ 133, 157 BGB maßgebend (BAG vom 14.04.2004 - 4 AZR 232/03 - AP Nr. 188 zu § 1 TVG Auslegung; BAG vom 15.04.2008 - 9 AZR 159/07 - AP Nr. 38 zu § 1 TVG Altersteilzeit; BAG vom 07.06.2006 - 4 AZR 272/05 - AP Nr. 37 zu § 1 TVG Rn. 25; BAG vom 19.09.2007 - 4 AZR 670/06 - AP Nr. 202 zu § 1 TVG Auslegung).

    Es ist ein Anzeichen für einen tariflichen Regelungswillen, wenn tariffähige Parteien die Vereinbarung als Tarifvertrag bezeichnen (BAG vom 15.04.2008 - 9 AZR 159/07 - a.a.O., Rn. 21 m. w. N.).

  • BAG, 07.06.2006 - 4 AZR 272/05

    Auslegung einer Tarifvereinbarung

    Auszug aus LAG Niedersachsen, 18.05.2011 - 17 SaGa 1939/10
    Da es sich um die Wahl eines rechtlichen Instruments der Vertragsparteien handelt, sind die Grundsätze der Vertragsauslegung gemäß §§ 133, 157 BGB maßgebend (BAG vom 14.04.2004 - 4 AZR 232/03 - AP Nr. 188 zu § 1 TVG Auslegung; BAG vom 15.04.2008 - 9 AZR 159/07 - AP Nr. 38 zu § 1 TVG Altersteilzeit; BAG vom 07.06.2006 - 4 AZR 272/05 - AP Nr. 37 zu § 1 TVG Rn. 25; BAG vom 19.09.2007 - 4 AZR 670/06 - AP Nr. 202 zu § 1 TVG Auslegung).

    Auch wenn in dem STOV ein Teilbetriebsübergang bezüglich des aufzubauenden Logistikzentrums bzw. ein Outsourcing der Funktion nicht ausdrücklich ausgeschlossen ist, ergibt die Auslegung des Teils B II. STOV gemäß §§ 133, 157 BGB (zur Auslegung des schuldrechtlichen Teils eines Tarifvertrages vgl. BAG vom 07.06.2006, a.a.O.), dass die Verfügungsbeklagte für die Dauer der Laufzeit der Vereinbarung die zu schaffenden bzw. geschaffenen 220 Arbeitsplätze nicht ausgliedern bzw. auf einen Dritten übertragen darf.

  • BAG, 04.04.2001 - 4 AZR 237/00

    Vergütungsabsenkung durch Firmentarifvertrag für Kureinrichtungen einer

    Auszug aus LAG Niedersachsen, 18.05.2011 - 17 SaGa 1939/10
    Zumindest solche freiwilligen - zeitlich begrenzten - Vereinbarungen sind auch nach Art. 9 Abs. 3 GG unbedenklich zulässig (vgl. m.w.N. zum Meinungsstand Cherdron, Tarifliche Sanierungs- und Sozialplanvereinbarungen, Berlin 2008, Seite 424 ff.; BAG vom 04.04.2001 - 4 AZR 237/00 - AP Nr. 26 zu § 4 TVG Tarifkonkurrenz).

    Auch der Einzelarbeitgeber kann trotz Verbandszugehörigkeit einen (ergänzenden) Firmentarifvertrag abschließen (BAG vom 04.04.2001 - 4 AZR 237/00 - AP Nr. 26 zu § 4 TVG Tarifkonkurrenz, Rn. 43).

  • BAG, 19.09.2007 - 4 AZR 670/06

    Protokollnotiz und Tarifvertrag

    Auszug aus LAG Niedersachsen, 18.05.2011 - 17 SaGa 1939/10
    Da es sich um die Wahl eines rechtlichen Instruments der Vertragsparteien handelt, sind die Grundsätze der Vertragsauslegung gemäß §§ 133, 157 BGB maßgebend (BAG vom 14.04.2004 - 4 AZR 232/03 - AP Nr. 188 zu § 1 TVG Auslegung; BAG vom 15.04.2008 - 9 AZR 159/07 - AP Nr. 38 zu § 1 TVG Altersteilzeit; BAG vom 07.06.2006 - 4 AZR 272/05 - AP Nr. 37 zu § 1 TVG Rn. 25; BAG vom 19.09.2007 - 4 AZR 670/06 - AP Nr. 202 zu § 1 TVG Auslegung).

    Aussagekräftig ist auch die Bezeichnung der Vereinbarung durch die Parteien (BAG vom 19.09.2007, a.a.O., Rn. 16 m. w. N.).

  • BAG, 20.06.2001 - 4 AZR 295/00

    Dynamische tarifliche Verweisung bei Betriebsübergang

    Auszug aus LAG Niedersachsen, 18.05.2011 - 17 SaGa 1939/10
    Etwas anderes gilt nur in den Fällen der umwandlungsgesetzlichen Verschmelzung (BAG vom 22.06.2001 - 4 AZR 295/00 - AP Nr. 18 zu § 1 TVG Bezugnahme auf Tarifvertrag für den Fall einer Verschmelzung durch Neugründung sowie HWK-Willemsen/Müller-Bonanni, 4. Auflage, § 613 a BGB Rn. 262).
  • BAG, 25.11.1987 - 4 AZR 361/87

    Mischbetrieb - Inzidentfeststellungsklage

    Auszug aus LAG Niedersachsen, 18.05.2011 - 17 SaGa 1939/10
    Etwas anderes gilt nur in den Fällen der umwandlungsgesetzlichen Verschmelzung (BAG vom 22.06.2001 - 4 AZR 295/00 - AP Nr. 18 zu § 1 TVG Bezugnahme auf Tarifvertrag für den Fall einer Verschmelzung durch Neugründung sowie HWK-Willemsen/Müller-Bonanni, 4. Auflage, § 613 a BGB Rn. 262).
  • BAG, 15.04.2008 - 1 AZR 86/07

    Normurheberschaft bei gemischten Vereinbarungen

    Auszug aus LAG Niedersachsen, 18.05.2011 - 17 SaGa 1939/10
    1.1 Bei mehrseitigen, vom Arbeitgeber und dem zuständigen Arbeitgeberverband sowie Gewerkschaft und Betriebsrat unterzeichneten Vereinbarungen, die das Gesetz nicht kennt, ist durch Auslegung zu ermitteln, ob diese insgesamt oder teilweise als Tarifvertrag oder als Betriebsvereinbarung zu qualifizieren sind (BAG vom 15.04.2008 - 1 AZR 86/07 - AP Nr. 96 zu § 77 BetrVG 1972).
  • BAG, 17.06.1997 - 1 ABR 3/97

    Betriebsnorm und tarifliche Arbeitszeitverkürzung

    Auszug aus LAG Niedersachsen, 18.05.2011 - 17 SaGa 1939/10
    Nach der Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts gestalten betriebliche Normen in Tarifverträgen Regelungsgegenstände, die nur einheitlich gelten können (BAG vom 17.06.1997 - 1 ABR 3/97 - AP Nr. 2 zu § 3 Betriebsnorm).
  • BAG, 14.04.2004 - 4 AZR 232/03

    Auslegung eines Koalitionsvertrages

    Auszug aus LAG Niedersachsen, 18.05.2011 - 17 SaGa 1939/10
    Da es sich um die Wahl eines rechtlichen Instruments der Vertragsparteien handelt, sind die Grundsätze der Vertragsauslegung gemäß §§ 133, 157 BGB maßgebend (BAG vom 14.04.2004 - 4 AZR 232/03 - AP Nr. 188 zu § 1 TVG Auslegung; BAG vom 15.04.2008 - 9 AZR 159/07 - AP Nr. 38 zu § 1 TVG Altersteilzeit; BAG vom 07.06.2006 - 4 AZR 272/05 - AP Nr. 37 zu § 1 TVG Rn. 25; BAG vom 19.09.2007 - 4 AZR 670/06 - AP Nr. 202 zu § 1 TVG Auslegung).
  • LAG Düsseldorf, 05.12.2014 - 10 Sa 605/14

    Ehemaliger Mitarbeiter fordert Sanierungsbeiträge zurück

    Das hat die 1. Kammer des Arbeitsgerichts Duisburg in der oben zitierten Entscheidung unter Hinweis auf einschlägige Entscheidungen des Landesarbeitsgericht Niedersachsen und des Landesarbeitsgerichts Köln richtig gesehen (vgl. LAG Niedersachsen, Urteil vom 18.05.2011 - 17 SaGa 1939/10 -, juris und LAG Köln, Urteil vom 11.08.2011 - 7 Sa 125/11 -, juris).

    Bei § 5 Abs. 1 BTV handelt sich nicht um eine Inhaltsnorm i.S.v. § 4 Abs. 1 Satz 1 TVG und auch nicht um eine Betriebsnorm, sondern um eine schuldrechtlich zwischen den tarifvertragschließenden Parteien wirkende Bestimmung (zur Abgrenzung vgl. oben unter I. 1. b) bb, sowie: LAG Niedersachsen, Urteil vom 18.05.2011 - 17 SaGa 1939/10 - juris, Rn. 32).

    Im Ergebnis stand also der Gewerkschaft und nicht den einzelnen Arbeitnehmern ein schuldrechtlicher Anspruch sowohl auf Erstellung der in § 5 Abs. 1 BTV vereinbarten Übersicht als auch auf Vornahme der Investitionen zu, den sie jederzeit auf dem Rechtswege hätte durchsetzen können (vgl dazu: LAG Niedersachsen, Urteil vom 18.05.2011 - 17 SaGa 1939/10 -, juris), so dass die Durchsetzung der mit dem BTV verfolgten Ziele auch ohne das Instrument des Nachvergütungsanspruches keinesfalls gefährdet war.

  • SG München, 11.10.2011 - S 5 AL 1182/08

    Rechtliche Ausgestaltung eines Anspruchs auf Kurzarbeitergeld zur Förderung der

    Unabhängig von der Qualifizierung des Gesprächsergebnisses vom 18.7.2006, mit dem diese Eckpunkte festgelegt wurden, entweder selbst als Tarifvertrag, als Vertrag zu Gunsten Dritter, (Gesamt-)Betriebsvereinbarung oder auch nur als verbindliche Zusage der Siemens AG an alle Arbeitnehmer, (vgl. zu dieser Problematik auch BAG, Urt. v. 18.3.2010, 2 AZR 337/08, LAG Niedersachsen v. 18.5.2011, 17 SaGa 1939/10), hatte kein Arbeitnehmer eine betriebsbedingte Kündigung zu befürchten.
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